Allgemeine Geschäftsbedingungen
EIDEX GmbH
Stand: 01.07.2014
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der EIDEX GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme der Waren durch den Kunden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Anlässlich eines Vertragsabschlusses von EIDEX abgegebene Willenserklärungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch deren Zulieferer, es sei denn, EIDEX hat eine etwaige Falsch- oder Nichtlieferung selbst verschuldet. Stellt sich die Durchführung eines Vertrages für EIDEX - beispielsweise aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines bestimmten Produkts - als unmöglich dar, wird EIDEX den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Eine gegebenenfalls bereits erfolgte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
(4) Diese AGB der EIDEX gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine ausdrückliche Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Sie kann nach Wahl von EIDEX innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung angenommen werden oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird. Erfolgt weder eine Annahme des Angebots, noch die Lieferung der bestellten Ware innerhalb der 2-Wochen-Frist, gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt.
(3) Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg, wird EIDEX den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
(4) Etwaige Nebenabreden, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sind nur wirksam, wenn sie von einem vertretungsberechtigten Geschäftsführer der EIDEX GmbH schriftlich bestätigt werden.
(5) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen Zustimmung der EIDEX GmbH.
§ 3 Preise
(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Transport- und Verpackungskosten und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von EIDEX GmbH anerkannt sind. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
§ 4 Widerrufsbelehrung
(1) Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren, bei einer Bestellung von mehreren Waren mit einer Bestellung die letzte Ware, in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (EIDEX GmbH, ladungsfähige Anschrift: Schorner Straße 1a, 82065 Baierbrunn, Tel.: +49 (89) 23 88 73-0, Fax: +49 (89) 23 88 73-29, E-Mail: info@eidex.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das von uns vorgefertigte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular in unseren Online-Shops auf der entsprechenden Produktseite herunterladen und ausdrucken. Zudem senden wir Ihnen dieses Formular mit der Bestellbestätigung zu. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der
Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns, die EIDEX GmbH, Schorner Straße 1a, 82065 Baierbrunn (Tel.: +49 (89) 23 88 73-0) zurückzusenden oder zu übergeben. Diese Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(3) Ausschluss des Widerrufsrechts
bitte beachten sie, dass das Widerrufsrecht nicht besteht, sofern ihre Bestellung die Lieferung von waren zum Gegenstand hat, die
- nach ihren Spezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder
- die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder
- schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 5 Liefer- und Leistungszeit, höhere Gewalt
(1) Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch einen vertretungsberechtigten Geschäftsführer der EIDEX GmbH.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die EIDEX die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von EIDEX oder dessen Unterlieferanten eintreten -, hat EIDEX auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen EIDEX, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist EIDEX nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird EIDEX von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich EIDEX nur berufen, wenn EIDEX den Kunden hierüber benachrichtigt hat.
(4) EIDEX ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
(5) Falls vereinbart ist, dass der Kunde seinen Auftrag an EIDEX, z.B. bezüglich Maße, Design, Modell, Farbgebung oder Veredelung noch näher spezifizieren wird und der Kunde die für die Spezifikation vereinbarte Frist überschritten hat, so geht eine dadurch entstandene Verzögerung in der Lieferung nicht zu Lasten von EIDEX. EIDEX behält sich das Recht vor, den nicht rechtzeitig spezifizierten Auftrag ganz oder teilweise zu streichen.
(6) Falls eine Ware von EIDEX unverzollt verkauft wird, so gibt eine Erhöhung der Einfuhrzölle, Umsatzsteuer und/oder sonstiger Steuern und/oder Zölle dem Kunden nicht das Recht, den Auftrag zu annullieren; auch eine Änderung etwaiger Qualitätsvorschriften und/oder Einwände, welche auf Grund von Patentschriften, Warenzeichen und anderen dergleichen Rechten durch Dritte erhoben werden sollten, können auf keinen Fall zur Rückgängigmachung des Auftrages seitens des Kunden führen.
(7) Falls der Kunde die Ware bei Ankunft nicht sofort in Empfang nimmt, so gehen alle daraus erwachsenden Kosten zu Lasten des Kunden. EIDEX bleibt es vorbehalten die Ware an einen Dritten zu verkaufen bzw. den ursprünglichen Kunden für einen etwaigen Verlust haftbar zu machen.
(8) Folgende Länder können durch EIDEX nicht beliefert werden:
(a) Kuba (Cuba)
(b) Iran
(c) Irak (Iraq)
(d) Liberia
(e) Myanmar (Birma/Burma)
(f) Nord Korea (North Korea)
(g) Sierra Leone
(h) Sudan
(i) Syrien (Syria)
(j) Libyen (Libya)
§ 6 Gefahrenübergang
(1) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung von EIDEX oder den Lieferanten von EIDEX an die für den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von EIDEX verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von EIDEX unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
(3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer sich im Annahmeverzug befindet.
§ 7 Gewährleistung
(1) Geringfügige Abweichungen in Format, Farbe oder Material des Artikels sowie geringfügige Farbabweichungen beim Druck und andere Abweichungen der Veredelung wie z.B. bei Gravuren, Prägungen und Stickereien aufgrund der Materialbeschaffenheit des Artikels und abweichender Materialbeschaffenheit des Artikels innerhalb einer Charge, werden vom Kunden toleriert, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Maße und Mengen der bestellten Waren werden so genau wie möglich berücksichtigt. Abweichungen von 10 % nach oben oder unten sind zulässig, zu tolerieren und dürfen von EIDEX berechnet werden.
(2) Soweit eine Lieferung der EIDEX im Rahmen eines Werkvertrages Mängel aufweist, leistet die EIDEX Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn EIDEX die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert. Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Das gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.
(3) Für alle anderen Verträge mit Kunden gilt Folgendes:
Ist der Kunde Verbraucher, haftet EIDEX bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ist der Kunde Unternehmer, behält EIDEX sich bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Lieferung neuer Sachen 2 Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen 1 Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.
Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängel handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.
(4) Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde von sich aus in die vertragsgegenständliche Ware eingreift, sie wie auch immer modifiziert, unabhängig in welchem Umfang solche Modifikationen stattfinden oder stattgefunden haben.
(5) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von EIDEX nicht. Etwaige Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Die Haftung der EIDEX für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h., von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden und Fällen gesetzlich vorgesehener zwingender Haftung, wie etwa der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit haftet EIDEX für jeden Grad des Verschuldens, im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten aber nur für vorhersehbare Schäden.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen sowie der gesetzlichen Vertreter der EIDEX.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb von 2 Jahren, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung EIDEX gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von EIDEX.
§ 9 Stornogebühren
(1) Tritt der Kunde, der kein Verbraucher ist, vom Vertrag zurück, fällt eine Schadenspauschale in Höhe von 20 % des Nettogesamtkaufpreises an, wobei dem Kunden die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens unbenommen bleibt. Umgekehrt bleibt die Geltendmachung weiteren Schadens durch EIDEX unberührt. Insbesondere sind solche Kosten zu 100 % zu ersetzen, die durch Erstellung von Werkzeugen, Maschineneinrichtungen und sonstigen, individuellen Vorkehrungen im Hinblick auf die Auftragsdurchführung entstanden sind.
(2) Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn es sich bei der bestellten Ware um individuell für den Kunden hergestellte solche handelt.
§ 10 Telefonische Aufträge
Werden Aufträge telefonisch entgegengenommen und hierbei Werbetexte oder Werbeanbringungsvorgaben durchgegeben, übernimmt EIDEX keine Gewähr für die Richtigkeit des Texts oder der Werbeanbringung. EIDEX empfiehlt daher Werbetexte oder Werbeanbringungsvorgaben schriftlich durchzugeben. Das gleiche gilt für Andruck- und Freigabemuster. Sollte der Kunde kein Andruck- oder Freigabemuster wünschen oder dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr erstellt werden können, besteht keine Reklamationsmöglichkeit hinsichtlich der Werbeanbringungsausführung.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Ist der Kunde Verbraucher, behält sich EIDEX das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich EIDEX das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist EIDEX berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, EIDEX erklärt diesen ausdrücklich. In der Pfändung der Kaufsache durch EIDEX liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. EIDEX ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzgl. angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller EIDEX unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit EIDEX der Pfändung widersprechen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, EIDEX die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten seiner Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Besteller für den Ausfall.
(3) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt EIDEX jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwehrsteuer) ab, die ihm aus der Wiederveräußerung an seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von EIDEX, die Forderung selber einzuziehen, bleibt davon unberührt. EIDEX verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder die Zahlungseinstellung vorliegt. Im Falle eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens kann EIDEX verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner im Einzelnen bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(4) Wird die Kaufsache mit anderen, EIDEX nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt EIDEX das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller EIDEX anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so erworbene Allein- oder Miteigentum für EIDEX.
(5) EIDEX verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt EIDEX.
§ 12 Zahlung
(1) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen von EIDEX sofort fällig und spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. EIDEX ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist EIDEX berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auch auf die Hauptleistung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn EIDEX über den Betrag verfügen kann. Die Annahme von Schecks bedarf der schriftlichen Vereinbarung bei Auftragserteilung; hierbei gilt die Zahlung als erfolgt, wenn die Frist von 7 Tagen nach der Einlösung des Schecks verstrichen ist.
(3) Ist der Kunde Verbraucher und gerät dieser in Verzug, so ist EIDEX berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, gesetzliche Verzugszinsen sowie eine Bearbeitungspauschale für das Mahnwesen in Rechnung zu stellen.
(4) Ist der Kunde Unternehmer und gerät dieser in Verzug, so ist EIDEX berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, gesetzliche Verzugszinsen sowie eine Bearbeitungspauschale für das Mahnwesen in Rechnung zu stellen.
(5) Wenn EIDEX Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist EIDEX berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn EIDEX einen Scheck angenommen hat. EIDEX ist in diesem Fall auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Das gleiche Recht behält sich EIDEX bei Erstbestellern und Sonderanfertigungen vor.
§ 13 Drittrechte
(1) Der Kunde hat für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen, Zeichnungen, Vorlagen, Muster etc. einzustehen und stellt EIDEX vollumfänglich von Ansprüchen Dritter frei, die diese deswegen geltend machen, da durch die vom Kunden gelieferten Unterlagen, Zeichnungen, Vorlagen, Muster etc. Drittrechte verletzt worden sind.
(2) Der Kunde hat die von EIDEX vorgeschlagenen und gestalteten Werbemittel auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche, Zulässigkeit zu prüfen. Sofern im Einzelfall nicht anderes schriftlich vereinbart ist, übernimmt EIDEX keinerlei Haftung für die Schutzfähigkeit und rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der von EIDEX für den Kunden hergestellten Waren.
(3) Der Kunde erteilt EIDEX die zeitlich und örtlich unbegrenzte Genehmigung, für ihn gefertigte Artikel abzulichten, in den jeweiligen Katalogen, Broschüren und/oder Internetseiten von EIDEX darzustellen und/oder als Muster oder auf Messen zu verwenden.
§ 14 Import
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Produkte besonderen Import-/Exportkontrollen und/oder Beschränkungen unterliegen können. Die vorherige Prüfung und Einhaltung solcher Bestimmungen obliegt ausschließlich dem Kunden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass gegebenenfalls kein Produkt exportiert wird oder wiederverkauft werden kann - sei es direkt oder indirekt, separat oder als Teil eines Systems - ohne dass der Kunde zuvor auf eigene Kosten sämtliche Regelungen und anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen eingehalten und beispielsweise auch die erforderliche Zustimmung einer insoweit zuständigen Behörde und/oder einer sonstigen staatlichen Stelle eingeholt hat. Gleiches gilt, sofern für Import/Export bestimmter Produkte ggf. besondere Unterlagen benötigt werden, deren Beschaffung grundsätzlich ebenfalls dem Kunden obliegt. Wird vom Kunden ein Ursprungszeugnis benötigt, so ist EIDEX hierauf bereits bei Aufgabe der Bestellung in Kenntnis zu setzen; EIDEX ist berechtigt, für den im Rahmen der Beantragung/Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses geleisteten (Mehr-)Aufwand dem Kunden eine angemessene Aufwandspauschale je Ursprungszeugnis zu berechnen.
§ 15 Verjährung eigener Ansprüche
Die Ansprüche von EIDEX auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Form von Erklärungen
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen EIDEX und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter vorsorglichem Ausschluss von UN-Kaufrecht.
(2) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde EIDEX gegenüber oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB.
EIDEX GmbH
Managing Directors: Thomas Gottschall, Patrick Haendly
Schorner Straße 1a
D-82065 Baierbrunn
Tel. +49 89 238873-0
Fax +49 89 238873-29
info@eidex.de
www.eidex.de
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